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Der EuGH hat mit dem Urteil v. 04.05.2017 – C 274/15 – Kommission/Luxemburg zur Frage der Selbstständigkeit des Zusammenschlusses und der Unmittelbarkeit der Verwendung der Umsätze im Rahmen von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL Stellung genommen. Dieses Urteil bildet den Auftakt zu einer Reihe von EuGH-Entscheidungen zur Auslegung dieser Norm. Es sind weitere Verfahren beim EuGH dazu anhängig, deren Schlussanträge bereits veröffentlicht sind. Die Rechtsprechung des EuGH wird das deutsche Recht absehbar stark beeinflussen. Denn Deutschland hat die unionsrechtliche Steuerbefreiungsnorm für sog. Kostengemeinschaften nur sehr eingeschränkt umgesetzt.
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Umsatzsteuer Newsletter 11/2017
Grenzüberschreitende Außenprüfungen sind seit der Einführung des Mini-One-Stop-Shop (kurz: MOSS) ein wichtiges, aber ungeklärtes Thema. Die Mitgliedstaaten haben sich (noch) nicht auf gemeinsame Regelungen einigen können. Weder MwStSystRL noch MwStDVO enthalten hierzu Vorschriften. Ein Merkblatt des BMF zur grenzüberschreitenden Außenprüfungen gibt jetzt einige Antworten, zumindest aus deutscher Sicht.
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Der BFH hat eine weitere Entscheidung zu einem Konsignationslagerfall veröffentlicht (V R 1/16). Darin spricht sich der BFH gegen eine Direktlieferung aus, weil bei Versendung ins Lager kein verbindlicher Kaufvertrag vorlag. Wenig überraschend bleibt der BFH damit insgesamt seiner eingeschlagenen Linie treu (siehe KMLZ Newsletter 03/2017). Interessant ist auch die weitere Feststellung des BFH, dass die irrtümlich ohne Umsatzsteuer vereinbarte Gegenleistung einen Bruttobetrag darstellt, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist. Dies ist nicht nur für Konsignationslagerfälle maßgeblich, sondern für alle Fälle, bei denen später Umsatzsteuer nachzuzahlen ist.
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