Der BFH gibt dem EuGH die Möglichkeit, das nationale Aufteilungsgebot für Beherbergungsumsätze zu Fall zu bringen. Damit könnte das Durchhaltevermögen der Hotelbranche bald belohnt werden. Betroffene Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um ggf. rückwirkend von einer Rechtsänderung zu profitieren.
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