Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 01/2014
Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, soweit Leistungen dem Unternehmen zugeordnet werden können. Im Schreiben vom 02.01.2014 stellt das BMF die Grundsätze der Zuordnung zum Unternehmen dar. Insbesondere bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, rechtzeitig bis zum 31.05. des Folgejahres die Zuordnungswahlrechte auszuüben. Anderenfalls besteht das Risiko, dass Vorsteuern nicht mehr geltend gemacht werden können.
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Umsatzsteuer Newsletter 36/2013
Zum Jahreswechsel stehen wie gewohnt in vielen Ländern Gesetzesänderungen an. Auf die wichtigsten Änderungen in den EU-Ländern gehen wir wieder in unserem Newsletter ein. Steuersatzänderungen sind dabei nicht mehr so häufig. Der Kampf gegen Steuerausfälle ist vielmehr das dominierende Thema. Wenig überraschend ist, dass der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens weiter ausgedehnt wird. Unternehmen, die in den betroffenen Ländern tätig sind, müssen für das neue Jahr ggf. systemtechnische Änderungen für die Steuerfindung oder für neue Compliance-Pflichten vornehmen.
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Der Flächenschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden mit dem Unionsrecht vereinbar. Das ist der Grundtenor einer Entscheidung des BFH. Viel interessanter sind aber die weiteren Ausführungen des BFH zu § 15 Abs. 4 S. 1 UStG. Er legt diese Norm zur Aufteilung der Vorsteuer richtlinienkonform dahingehend aus, dass die wirtschaftliche Zurechnung von Vorsteuern nur für solche Vorsteuerbeträge gelten soll, die der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen.
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