Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 41/2019
Nicht nur Banken lagern einzelne ihrer Aufgaben auf externe Dienstleister aus. Aufgrund der (zumindest teilweisen) Umsatzsteuerfreiheit ihrer Ausgangsumsätze ist es für eine Bank aber besonders wichtig, dass der Dienstleister seine Leistung an die Bank umsatzsteuerfrei erbringt. Über einen derartigen Fall des Outsourcing hat der EuGH in der Rechtssache Cardpoint (C-42/18) entschieden. Dabei ging der EuGH allerdings von der Umsatzsteuerpflicht der ausgelagerten Leistung (Betrieb von Geldautomaten) aus. Durch die stark einzelfallbezogene Argumentation des EuGH lassen sich daraus für andere Dienstleistungen an Banken kaum Rückschlüsse ziehen.
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Im letzten Newsletter haben wir über die Entwicklungen bei den Quick Fixes 2020 berichtet und uns dabei mit den Konsignationslagern und den Belegnachweisen beschäftigt. Im aktuellen Newsletter wollen wir dies fortsetzen und einen Blick auf die Reihengeschäfte und die Verwendung der USt-ID für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen richten.
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Die praktische Umsetzung der Quick Fixes 2020 ist für die meisten Unternehmen und ihre steuerlichen Berater derzeit und bis zum Jahresende wohl das umsatzsteuerliche Thema Nummer 1. Dass hierzu bereits ein Gesetzentwurf existiert, ist sicher hilfreich. Aber noch bestehen viele Detailfragen, die die Umsetzung erschweren. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass seitens der EU nach den Diskussionen in der VAT Expert Group und der Group on the future of VAT der Entwurf von Explanatory Notes veröffentlicht wurde. Diese sind zwar nicht verbindlich. Es bleibt aber zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten und deren Finanzverwaltungen daran orientieren. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Seminarreihe zu den Quick Fixes hinweisen, in der wir auf die verschiedenen Detailfragen eingehen. Für Frankfurt und Hamburg gibt es noch freie Plätze.
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