Gestaltungen in der Umsatzsteuer sind nicht so häufig. In dem Verfahren vor dem FG Niedersachsen hatten die Beteiligten versucht, den Vorsteuerabzug dadurch zu erlangen, dass sie die Eingangsleistungen als unentgeltliche Gesellschaftereinlagen in die Zielgesellschaft eingebracht hatten. Ist dies der neue „Trick 17“ im Umsatzsteuerrecht, um die Vorschrift des § 15 Abs. 2 UStG auszuhebeln?
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