Der BFH setzt die Entscheidung des EuGH in der Rs. Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG (C-528/19) um und trifft zwei wichtige Aussagen: Es reicht ein mittelbarer Zusammenhang für den Vorsteuerabzug, und eine unentgeltliche Wertabgabe ist dann nicht zu versteuern, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht. Die Entscheidung des BFH in dieser Deutlichkeit ist erfreulich. Nach 10 Jahren muss die Finanzverwaltung (erneut) ihre Meinung ändern. Dieses Mal zu Gunsten der Steuerpflichtigen.
mehr