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Die rechtlichen Voraussetzungen fester Niederlassungen sind ein Dauerbrenner für Vorlagefragen an den EuGH. In vergangenen Entscheidungen hatte der EuGH bereits festgestellt, dass auch eine Tochtergesellschaft die feste Niederlassung ihrer Muttergesellschaft begründen kann. In der Rechtssache Berlin Chemie A. Menarini SRL (C-333/20) musste sich der EuGH (erneut) mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Steuerpflichtiger, der die personellen und technischen Ressourcen eines verbundenen Unternehmens nutzt, eine feste Niederlassung begründen kann.
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Der BFH hatte im Jahr 2014 entschieden, dass Privatkliniken Krankenhausbehandlungen umsatzsteuerfrei erbringen können, indem sie sich auf das Unionsrecht berufen. Seitdem kommt es in vielen Einzelfällen zum Streit zwischen Privatklinik und Finanzverwaltung. Oft geht es darum, ob die Privatklinik die unionsrechtliche Voraussetzung der „sozial vergleichbaren Bedingungen“ erfüllt. Der EuGH hat nun mit Urteil vom 07.04.2022 (Rs. C-228/20) Kriterien genannt, anhand derer die Prüfung vorzunehmen ist.
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Mit Schreiben vom 08.07.2021 hatte das BMF seine Sichtweise zur Besteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern geändert. Danach unterliegt die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nur dann der Umsatzsteuer, wenn die Vergütung für diese Tätigkeit zumindest zu 10% variabel erfolgt. Mit seinem aktuellen Schreiben vom 29.03.2022 klärt das BMF nun wichtige Anwendungsfragen: Der Leistungszeitpunkt wird neu definiert. Eckpunkte zur Bestimmung der 10%-Grenze werden verschoben. Neue Nichtbeanstandungsregelungen sind vorgesehen.
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