Am 01.07.2022 trat eine weitere wichtige Änderung im Bereich der Tabaksteuer in Kraft. Sog. Substitute für Tabakwaren, die bislang in Deutschland nicht der Tabaksteuer unterlagen, sind ab dem 01.07.2022 steuerpflichtig. Das bezieht sich insbesondere auf die Liquids für E-Zigaretten, deren Markt immer weiter wächst. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt Tabaksteuer auf die Liquids an, auch wenn sie gar kein Nikotin enthalten. Betroffene Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen.
Die mangelnde Abzugsfähigkeit unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer führt in der Praxis häufig zu einer endgültigen Belastung der beteiligten Unternehmen. Abhilfe könnte die analoge Anwendung der zollrechtlichen Vorschrift zum Erlöschen von Einfuhrabgaben in bestimmten Fällen schaffen. Der EuGH hat dies nun in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt.
Der Jahreswechsel 2021/22 hat einige rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Dies gilt auch für das Zollrecht. Die wichtigsten Neuerungen – auch mit Blick auf das Ausland – stellen wir Ihnen in unserem Newsletter kurz vor.