Zoll Newsletter 03/2022
Tabaksteuer auf Tabaksubstitute ab 01.07.2022
Am 01.07.2022 trat eine weitere wichtige Änderung im Bereich der Tabaksteuer in Kraft. Sog. Substitute für Tabakwaren, die bislang in Deutschland nicht der Tabaksteuer unterlagen, sind ab dem 01.07.2022 steuerpflichtig. Das bezieht sich insbesondere auf die Liquids für E-Zigaretten, deren Markt immer weiter wächst. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt Tabaksteuer auf die Liquids an, auch wenn sie gar kein Nikotin enthalten. Betroffene Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen.