Zoll Newsletter 02/2022
Kein Erlöschen von Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern beim Erlöschen von Zollschulden
Die mangelnde Abzugsfähigkeit unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer führt in der Praxis häufig zu einer endgültigen Belastung der beteiligten Unternehmen. Abhilfe könnte die analoge Anwendung der zollrechtlichen Vorschrift zum Erlöschen von Einfuhrabgaben in bestimmten Fällen schaffen. Der EuGH hat dies nun in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt.