Zoll Newsletter 04/2022
Bestimmung des Zollwerts bei nachträglicher Anpassung von Verrechnungspreisen
Die Auswirkungen einer nachträglichen Verrechnungspreisanpassung auf den Zollwert eingeführter Waren sind ein wichtiges Thema für Unternehmen, die Waren aus dem Drittland beziehen. Nun hat der BFH endlich entschieden, dass nachträgliche pauschale Verrechnungspreisanpassungen einen einmal angemeldeten Zollwert nicht mehr beeinflussen dürfen. Die Hauptzollämter müssten daher ihre Nacherhebungspraxis bei Nachbelastungen ändern. Gegen Nacherhebungsbescheide sollten betroffene Unternehmen Einspruch einlegen und ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen.