Branchenverbände haben kürzlich vom BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens über die „Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft“ zur Stellungnahme bis 04.11.2021 erhalten. Das BMF-Schreiben soll bereits ab 01.01.2022 greifen. Sofern es in der aktuell vorgesehenen Fassung kommt, kippt das BMF die branchenübliche Ausgestaltung von Tankkartenumsätzen und folgt dem EuGH in der Rs. Vega International: Tankkartengeschäfte sollen im Regelfall Kreditgewährungsleistungen sein. Für alle Beteiligten resultiert daraus dringender Handlungsbedarf.
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