Umsatzsteuer Newsletter

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Der BFH hat dem EuGH kürzlich Fragen zum Vorsteuerabzug von sog. Führungsholdings und verschiedene Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft vorgelegt. Die Vorlage stellt insbesondere deshalb eine Zäsur dar, weil nach dem BFH der Vorsteuerabzug beim Beteiligungserwerb nur noch eingeschränkt möglich ist. Holdinggesellschaften sollten sich auf eine bestätigende Entscheidung des EuGH einstellen und Maßnahmen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs ergreifen. Die nicht minder brisanten Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft werden wir in unserem nächsten Newsletter darstellen.
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Viele deutsche Unternehmen verbringen Produkte zur Lohnveredelung in andere EU-Mitgliedstaaten. Nach erfolgter Be- oder Verarbeitung gehen die Produkte teils zurück und teils zu einem weiteren Bearbeitungsschritt in einen anderen Mitgliedstaat. In der Praxis besteht hier, auch aufgrund der verschiedenen nationalen Regelungen, große Unsicherheit. Der EuGH hat nun klargestellt, dass ein (nicht steuerbares) vorübergehendes Verbringen nur vorliegt, wenn das Produkt nach Bearbeitung in das Abgangsland zurücktransportiert wird. Allerdings ist das nur die halbe Miete.
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Umsatzsteuer Newsletter 04/2014
Unternehmer müssen Umsatzsteuern nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht über mehrere Jahre vorfinanzieren. Steht dem Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch kein voller Anspruch auf Bezahlung der Leistung zu, so ist dieser auch nicht verpflichtet, den gesamten Umsatzsteuerbetrag an den Fiskus abzuführen. Dies soll nach Meinung des BFH in den Fällen gelten, in denen Vereinbarungen über Sicherungseinbehalte getroffen worden sind (vorübergehende Uneinbringlichkeit). Es sind aber auch weitere Anwendungsbereiche denkbar.
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