Umsatzsteuer Newsletter

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Der EuGH macht mit seinem Urteil vom 17.10.2018 in der Rechtssache Ryanair deutlich: Holdings nehmen im Umsatzsteuerrecht keine Sonderrolle ein. Entscheidend ist allein, ob sie umsatzsteuerlich als Unternehmer einzustufen sind. Die Finanzverwaltung muss jetzt umdenken. Die pauschale Versagung des Vorsteuerabzugs mit Verweis auf die Holdingeigenschaft ist unzulässig. Aber auch Holdings sollten sich mit der Umsatzsteuer beschäftigen, wollen sie teure Überraschungen vermeiden.
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Umsatzsteuer Newsletter 41/2018
Am 18.10.2018 hat der EuGH in der Rechtssache Volkswagen Financial Service (Rs. C-153-17) entschieden. Es ging dabei um den Vorsteuerabzug aus Gemeinkosten eines Unternehmens (z. B. IT-Infrastruktur, Räume und Büroartikel) mit steuerfreien und steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Der Unternehmer hat die Gemeinkosten mit Mitteln aus steuerfreien Ausgangsumsätzen bezahlt. Dies hindert den unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit allerdings nicht. Der EuGH bestätigt daher ein weiteres Mal, dass der unmittelbare Zusammenhang der Eingangsleistungen mit den steuerpflichtigen Ausgangsleistungen weit zu sehen ist.
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Umsatzsteuer Newsletter 40/2018
FRANKREICH schafft Saisonnier-Erklärungen ab +++ INDIEN verpflichtet Betreiber von Online-Marktplätzen zum Steuereinbehalt +++ ITALIEN reduziert Umfang bei der elektronischen Rechnungsstellung +++ KROATIEN schränkt Anwendung des nationalen Reverse-Charge-Verfahrens ein +++ PORTUGAL führt Echtzeitmeldepflichten ein +++ SCHWEIZ schränkt Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühren auf ansässige Unternehmen ein und besteuert Versandhändler +++ SLOWENIEN verpflichtet Versandhändler zur Abgabe von Intrastaterklärungen +++ UK führt neue Schnittstelle zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ein
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