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Der BFH bestätigt die Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Stadion Amsterdam, wonach die nur teilweise Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei einer einheitlichen Leistung nicht in Betracht kommt.
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Das BMF hat die Nichtbeanstandungsfrist für die Behandlung von Lieferungen über inländische Warenlager bis zum 31.12.2019 verlängert. Damit haben die betroffenen Unternehmen erneut Zeit gewonnen und müssen sich voraussichtlich erst mit Blick auf 2020 wieder mit diesem Thema beschäftigen. Dann sollen jedenfalls die Quick Fixes in Kraft treten, die auch eine EU-weite Vereinfachungsregelung für Konsignationslager beinhalten.
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Umsatzsteuer Newsletter 43/2018
Der 8. Senat des BFH hat sich dem 9. Senat angeschlossen. Auch er hat schwerwiegende Zweifel daran, dass der Zinssatz von 6% p.a. in § 238 Abs. 1 AO verfassungsgemäß ist. Aus Sicht des 8. Senats gilt dies sogar bereits seit (November) 2012. Das Bundesverfassungsgericht möchte sich noch vor Ende des Jahres dazu äußern. Bis dahin sollten Steuerpflichtige gegen alle Zinsbescheide Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.
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