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Aufsichtsräte mit festen Vergütungen sind keine Unternehmer. Die Frage, ob Aufsichtsräte mit variablen Vergütungen stets Unternehmer sind, ließ die Rechtsprechung bisher offen. Die Finanzverwaltung hat bis jetzt einen Mittelweg gewählt und ihre Verfahrensweise im Sinne der Praxis stark vereinfacht: Sie bejahte grundsätzlich die Unternehmereigenschaft bei einem variablen Anteil der Gesamtvergütung von mehr als 10 %. Dieses Prinzip scheint nach der neuesten Entscheidung des EuGH überholt zu sein. Denn er lehnt die Unternehmerstellung eines Verwaltungsratsmitglieds allein aufgrund der Zahlung einer variablen Vergütung ab.
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Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde durch das JStG 2022 in § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz) eingeführt. Mit dem Ende Februar 2023 veröffentlichten Schreiben hat das BMF bereits viele Fragen geklärt. Jetzt veröffentlicht das BMF ein weiteres Schreiben zum Thema. Sind jetzt alle Fragen geklärt?
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Der Mehrwertsteuerausschuss der EU- Kommission setzt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs von virtuellen Gütern (z. B. Skins aus Online-Videospielen) über digitale Plattformen auseinander. Der Mehrwertsteuerausschuss soll beurteilen, ob die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze auch bei diesem digitalen Geschäftsmodell Anwendung finden. Das Arbeitspapier des Mehrwertsteuerausschusses deutet bereits darauf hin, dass sich aus der kommenden Stellungnahme auch Rückschlüsse im Hinblick auf den Handel von Crypto Art oder NFTs über digitale Plattformen ziehen lassen können.
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