Das BMF hat sich mit Schreiben vom 20.01.2026 nach fast zehn Jahren mit der Frage befasst, was passiert, wenn eine dauerdefizitäre Tätigkeit am Markt angeboten wird. Bei einem sehr niedrigen Kostendeckungsgrad vermutet das BMF, dass die Unternehmereigenschaft zu verneinen und damit der Vorsteuerabzug zu versagen ist. Jedoch kann der Unternehmer diese Vermutung im Einzelfall widerlegen. Der Praktiker sollte jedoch wissen: Während in der Ertragsteuer die „Liebhaberei-Grundsätze“ zur Anwendung kommen, greifen in der Umsatzsteuer andere Regeln zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft.