Der EuGH hat gestern in der Rs. Brose Prievidza entschieden, dass die Lieferung eines Werkzeugs eine eigenständige Leistung ist und keine Nebenleistung zur Lieferung der mit dem Werkzeug hergestellten Serienteile. Das Urteil fällt begrüßenswert klar aus und sollte es den Unternehmen künftig erleichtern, die Vorsteuern aus dem Einkauf von Werkzeugen erstattet zu bekommen. Auch wenn es in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen geben mag – die Ausführungen des EuGH sind teils so allgemein gehalten, dass sie auch für andere Fälle maßgeblich sein dürften. Das BMF wird seine bisherige Auffassung überdenken müssen.
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