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Der BFH legt dem EuGH eine Frage vor, die zentrale Bedeutung auch für den Vorsteuerabzug hat: Wie ist bei Vermietung mit gleichzeitiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen vorzugehen? Handelt es sich um eine einheitliche (steuerfreie) Vermietungsleistung, oder besteht ein generelles Aufteilungsgebot? Die Praxis erhofft sich von der Klärung durch den EuGH mehr Rechtssicherheit. Denn bislang gleicht die richtige steuerrechtliche Beurteilung einem Lotteriespiel. Mit klaren Vorgaben durch den EuGH – so die Hoffnung des BFH – könnten viele Einzelfragen in der Praxis einfacher und damit schneller geklärt werden.
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In seiner am 18.08.2021 veröffentlichten Entscheidung erklärt das BVerfG den Zinssatz i.H.v. 6% pro Jahr gem. §§ 233a, 238 AO für verfassungswidrig. Das gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014. Das BVerfG ordnet jedoch zugleich an, dass die verfassungswidrige Vorschrift für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 weiter angewendet werden kann. Erst für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 muss der Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung schaffen. Das BVerfG hat zur Verzinsung einer Gewerbesteuerforderung entschieden. Bei der Verzinsung von Umsatzsteuernachzahlungen bleiben unionsrechtliche Zweifel an der Verzinsung – dem Grunde und der Höhe nach. Unternehmer könnten sich diese Zweifel für die Vergangenheit zu Nutze machen.
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Mitte Juli haben schwere Unwetter in weiten Teilen Deutschlands gewütet und enorme Schäden angerichtet. Dies betrifft vor allem Regionen in Rheinland-Pfalz und NRW, aber auch in Bayern und Sachsen. Die Finanzverwaltung hat hierauf mit vielfältigen Billigkeitsmaßnahmen reagiert. Dadurch sollen zumindest die finanziellen Schäden für betroffene Unternehmen abgemildert werden. Außerdem will die Finanzverwaltung die große Hilfsbereitschaft durch private sowie öffentliche Unternehmen fördern, indem sie auf die Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben und Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG für einen begrenzten Zeitraum verzichtet.
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