Das BMF nimmt ausführlich zu der Frage Stellung, wie Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung will dabei zwischen nicht mehr verkehrsfähigen, eingeschränkt verkehrsfähigen und verkehrsfähigen Gegenständen unterscheiden und die Bemessungsgrundlage danach bestimmen. Dieser Ansatz ist streitanfällig. Besser wäre es gewesen, den Tatbestand der unentgeltlichen Wertabgabe von vornherein zu verneinen.
mehr