Umsatzsteuer Newsletter

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Im fünften Teil unserer KMLZ Newsletter-Serie stellen wir die Umgestaltung des MOSS im Jahressteuergesetz 2020 dar. Der Referentenentwurf sieht vor, dass das bisherige MOSS-Verfahrens durch das OSS-Verfahren ersetzt wird. Allerdings werden vorwiegend Unternehmer, die Fernverkäufe aus einem Zentrallager im eigenen Land erbringen, von OSS profitieren.
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Im vierten Teil unserer Newsletter-Serie beleuchten wir die Umsetzung des E-Commerce Paket im Jahressteuergesetz 2020. Der Referentenentwurf enthält neue Regeln für Versandhändler. Für Lieferungen aus dem Drittland bestehen neue Einfuhrmodalitäten. Für EU-Fernverkäufe gilt jetzt eine einheitliche und niedrige Schwelle. Die Änderungen werden aber nur einer bestimmten Gruppe von Versandhändlern das Leben erleichtern. Für Versandhändler mit Fulfillment-Center-Strukturen kommen wohl neue Registrierungspflichten im EU-Ausland hinzu.
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Im dritten Teil der KMLZ Newsletter-Serie zum Jahressteuergesetz 2020 geht es um die Sonderregel für die Einfuhr von Sendungen mit einem Warenwert von unter EUR 150. Für solche Kleinsendungen, die direkt vom Drittland an Kunden im Land der Einfuhr auszuliefern sind, können die gestellenden Dienstleister künftig die Einfuhr im Namen und für Rechnung des Empfängers vornehmen und für den Empfänger Einfuhrumsatzsteuer verauslagen. Nach § 21a UStG-E ist hierfür aber ein Antrag des Dienstleisters erforderlich.
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