Immer in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich das neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dieses Jahr erfolgt die Veröffentlichung der neuen Vordrucke erst mit BMF-Schreiben vom 22.12.2020, nachdem das Jahressteuergesetz 2020 am Tag zuvor in Kraft getreten war. Die bereits vorab bekannt gewordenen Entwürfe der Vordrucke hatten für einen Aufruhr in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gesorgt. Die kurzfristigen Bemühungen der Wirtschaftsverbände, den UStVA-Vordruck 2021 zu stoppen, brachten jedoch keinen Erfolg: Das BMF hält an den Formularen fest.
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