Der sechste Teil der Newsletter-Serie zum JStG 2020 beschäftigt sich mit den Neuerungen im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales. Hier passt der Gesetzgeber das deutsche Recht weiter an das Europarecht an. Der Entwurf des JStG 2020 sieht dazu eine Reihe von punktuellen Erweiterungen der entsprechenden Umsatzsteuerbefreiungen vor. Insbesondere soll im Auffangtatbestand des § 4 Nr. 16 UStG die Berechnung der Sozialgrenze geändert werden. Außerdem will der Gesetzgeber klarstellen, dass die kurzfristige Zimmervermietung durch ein Studentenwerk an Studenten steuerfrei ist.
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