Der BFH hat dem EuGH ein Verfahren vorgelegt, das alles Bisherige in den Schatten stellt. Er stellt die grundsätzliche Frage, ob das nationale Rechtskonstitut der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft überhaupt mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Entscheidung des EuGH kann zur Folge haben, dass alle bisherigen Steuererklärungen von Organträgern falsch sind. Korrekturanträge wären innerhalb der Verjährungsfrist möglich. Ein Milliardenhaushaltsloch würde sich abzeichnen. Der BFH spricht sich klar für die Einführung einer Gruppenbesteuerung aus. Der Gesetzgeber wird nun rasch handeln müssen.
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