Umsatzsteuer Newsletter

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Die Europäische Kommission hat am 08.12.2022 einen Richtlinienentwurf für die Initiative „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Behandlung der Plattformwirtschaft, die Mehrwertsteuermeldepflichten und elektronische Rechnungsstellung sowie die einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung. In einer kleinen Serie von Newslettern werden wir über die nächsten drei Tage die sich aus dem Richtlinienentwurf ergebenen Änderungen erläutern. In diesem Newsletter geben wir einen Überblick über die neue fiktive Leistungskette bei der kurzfristige Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung sowie die Ausweitung der Lieferkettenfiktion für Online-Marktplätze.
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Immer wieder versagen die Finanzbehörden Steuerpflichtigen den Vorsteuerabzug, weil sie bei Ausübung der gebotenen Sorgfalt jedenfalls hätten wissen müssen, dass sie sich mit ihrem Umsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligen. Der EuGH hat in diesem Zusammenhang nun entschieden, dass Steuerpflichtige keine komplexen und umfassenden Überprüfungen hinsichtlich ihrer Geschäftspartner durchführen müssen, wie sie normalerweise nur von der Steuerverwaltung vorgenommen werden können (Urt. v. 01.12.2022 – C-512/21 – Aquila Part Prod Com). Gleichzeitig jedoch stellte der EuGH fest, dass der Steuerpflichtige sich die Kenntnis eines beauftragten Dritten von einer in der Umsatzkette vorliegenden Steuerhinterziehung zurechnen lassen muss.
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Das EuGH-Urteil v. 01.12.2022 in der Rs. Finanzamt T ermöglicht einen großen Gestaltungsspielraum für Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen. Nach Auffassung des EuGH umfasst die Organschaft auch den hoheitlichen bzw. ideellen Bereich und es kommt zu keiner Besteuerung in Form einer unentgeltlichen Wertabgabe. Auch wenn ein explizites Machtwort des EuGH zur Frage der Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen fehlt, so sprechen zahlreiche Argumente für die Nichtsteuerbarkeit dieser Innenumsätze.
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