Das BMF will die umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen zum Umfang des Vorsteuerabzugs bei Forschungseinrichtungen einheitlich regeln. Dazu erschien am 27.01.2023 ein BMF-Schreiben. Die Finanzverwaltung nimmt darin eine sehr großzügige Haltung ein. Universitäten, Fachhochschulen und auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können den Vorsteuerabzug in einem viel höheren Maß beanspruchen als bisher. Und dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit. Die Empfehlung lautet daher: Prüfen Sie die mögliche Finanzquelle!
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