Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Betriebsvorrichtungen sind nach Ansicht des BFH kein Bauwerks- und damit auch kein Grundstücksbestandteil. Es spielt dann auch keine Rolle, ob eine feste Verbindung mit dem Grundstück besteht oder nicht. Die Entscheidung war zum Steuerschuldübergang für Bauleistungen ergangen. Sie enthält aber grundsätzliche Feststellungen, die auch für die Definition grundstücksbezogener Leistungen relevant sein können. Die Finanzverwaltung wird den UStAE anpassen müssen. Unternehmen, die Leistungen im Zusammenhang mit Maschinen und Vorrichtungen beziehen oder erbringen, werden deren umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen und ggf. zu überarbeiten haben.
mehr
Umsatzsteuer Newsletter 25/2014
Der letzte Abnehmer in einer Lieferkette muss seinen Vorsteuerabzug nicht mindern, wenn er von einem im Ausland ansässigen Hersteller Rabatte erhält. Dies hat der BFH in seinem Urteil XI R 25/12 vom 05.06.2014 entschieden. Hingegen nicht höchstrichterlich entschieden ist der umgekehrte Fall: Kann der in Deutschland ansässige Hersteller seine Umsatzsteuer mindern, wenn er Rabatte direkt an einen im Ausland ansässigen letzten Abnehmer gewährt und wenn die Lieferung an seinen Abnehmer in Deutschland steuerpflichtig ist?
mehr
Erbringt ein Unternehmer sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an eine Betriebsstätte eines anderen Unternehmers, liegt der Ort der Leistung dort, wo sich die Betriebsstätte befindet. Wann eine Betriebsstätte vorliegt, ist oft nicht leicht zu bestimmen. Insbesondere dann, wenn der Leistungsempfänger fremdes Personal und fremde Sachmittel einsetzt. In der aktuellen Rechtssache Welmory hatte sich der EuGH mit dieser Frage zu beschäftigen. Nach seiner Erkenntnis kann wohl auch in einem solchen Fall eine Betriebsstätte vorliegen.
mehr

Seiten