Digitale Geschäftsmodelle stellen das Umsatzsteuerrecht vor neue Herausforderungen: Sind scheinbar kostenlose IT-Dienstleistungen wirklich umsonst – oder zahlen wir mit unseren Daten? Dann könnte ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch vorliegen. Ein aktuelles Arbeitspapier des EU-Mehrwertsteuerausschusses bringt weitere Klarstellungen zu den bestehenden Leitlinien und zeigt auf, wann ein direkter Zusammenhang zwischen IT-Dienstleistung und der Preisgabe persönlicher Daten bestehen kann. In unserem Newsletter stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Hintergründe übersichtlich vor.