Die Hängepartie hat ein Ende: Mit Wirkung zum 01.10.2013 ändern sich die Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Neuregelung hält zwar am Konzept der Gelangensbestätigung fest, in zweifacher Hinsicht kommt es jedoch zu Entlastungen: Einerseits wurde die Gelangensbestätigung selbst entschärft. Andererseits muss der Nachweis auch nicht mehr zwingend mithilfe einer Gelangensbestätigung geführt werden. Alle Unternehmen, die innergemeinschaftlich liefern, müssen sich nun schnellstmöglich darauf einstellen. Betroffen sind mindestens die Buchhaltung, die Logistik, die Versandstellen, die Rechts- und Steuerabteilungen sowie die IT-Abteilungen.
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