Ein Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Kunstgegenständen auch dann anwenden, wenn er diese Gegenstände zuvor innergemeinschaftlich erworben hat. Das hatte der EuGH bereits in der Rs. Mensing I, Urt. v. 29.11.2018 (C 264/17), festgestellt. Fraglich blieb, wie in einem solchen Fall die Marge als Bemessungsgrundlage für den Wiederverkauf zu berechnen ist. In der nun ergangenen Entscheidung Mensing II, Urt. v. 13.07.2023 (C 180/22), kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu versteuernde Marge nicht mindert. Dennoch kann es für den Wiederverkäufer vorteilhaft sein, zur Differenzbesteuerung zu optieren.
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