Umsatzsteuer Newsletter

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Neue Gesetze führen regelmäßig zu Anwendungsfragen. So verhält es sich auch beim Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches seit 01.01.2023 in Kraft ist und umfassende Meldepflichten für digitale Plattformen bestimmt. Auch wenn das BMF mit Schreiben vom 02.02.2023 viele Anwendungsfragen beantwortet, bleiben noch einige praxisrelevante Fragestellungen offen.
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Mit Schreiben vom 14.12.2022 reagiert das BMF auf die jüngste Rechtsprechung von BFH und EuGH zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen und Ratenzahlungen. Das BMF folgt der Entscheidung des BFH. Damit entsteht auch bei vereinbarter Ratenzahlung die Umsatzsteuer bereits vollumfänglich mit Ausführung der Leistung. Unternehmer, die die Steuerentstehung beeinflussen wollen, müssten über alternative Gestaltungsmöglichkeiten nachdenken.
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Umsatzsteuer Newsletter 06/2023
Das BMF will die umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen zum Umfang des Vorsteuerabzugs bei Forschungseinrichtungen einheitlich regeln. Dazu erschien am 27.01.2023 ein BMF-Schreiben. Die Finanzverwaltung nimmt darin eine sehr großzügige Haltung ein. Universitäten, Fachhochschulen und auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können den Vorsteuerabzug in einem viel höheren Maß beanspruchen als bisher. Und dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit. Die Empfehlung lautet daher: Prüfen Sie die mögliche Finanzquelle!
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