Umsatzsteuer Newsletter 05/2024
E-Rechnung in der EU – Update
Die Einführung von E-Rechnungspflichten in Europa steht nach wie vor weit oben auf der politischen Agenda. Allerdings kam es sowohl auf EU-Ebene als auch in vielen Mitgliedstaaten zu Verzögerungen, in letzter Zeit vor allem bedingt durch technische Probleme. Im aktuellen KMLZ Newsletter finden Sie ein Update zu den laufenden Entwicklungen.
1 EU – ViDA
Die ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) ist in Verzug. Das EU-Parlament stimmte bereits für eine einjährige Verschiebung aller drei ViDA-Säulen. Dazu gehört auch die Einführung der B2B-E-Rechnung im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr. Eine Verschiebung um weitere Jahre, ggf. bis 2032, ist wahrscheinlich. Einige Mitgliedstaaten wollen daher ihre eigenen Pläne vorantreiben und nationale Regelungen einführen. 
 
2 Belgien
Belgien plant zum 01.01.2026 den Start einer B2B-E-Rechnungspflicht. Der Gesetzesentwurf ging im Januar 2024 nun in die Abgeordnetenkammer. Parallel dazu wird beim EU-Rat um eine Ausnahmegenehmigung ersucht, welche eine Abweichung von den derzeitigen Regelungen der MwStSystRL gewährt. Die Einführung einer obligatorischen E-Rechnungstellung verstößt aktuell, nicht zuletzt aufgrund der verzögerten ViDA-Pläne, noch gegen die geltenden Regelungen der MwStSystRL. Zur Ausstellung von E-Rechnungen sollen in Belgien ansässige Unternehmen verpflichtet werden. Dazu zählen auch ausländische Unternehmen mit einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte in Belgien. Zusätzlich sollen aber auch nicht ansässige Leistungsempfänger künftig verpflichtet sein, E-Rechnungen von in Belgien ansässigen Leistenden für inländische Leistungen zu empfangen. Eine Reportingpflicht soll erst nachgelagert eingeführt werden.
 
3 Deutschland
In Deutschland befindet sich der Gesetzesentwurf zur stufenweisen Einführung einer E-Rechnungspflicht immer noch im Vermittlungsausschuss. Vor Februar 2024 wird hier auch keine Lösung bzw. Verabschiedung des Gesetzes erwartet. Der Vermittlungsausschuss sollte ursprünglich noch vor Weihnachten 2023 tagen. Aufgrund der Debatte um den Haushalt 2024 wurde das weitere Verfahren aber nach 2024 verschoben. Es ist daher weiterhin unklar, ob der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf verabschiedet wird oder noch Änderungen anstehen, z. B. eine Übergangsregelung für die kritisierte sofort entstehende Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Auch in Deutschland geht es zunächst um die Einführung der E-Rechnungstellung. Reporting-Verpflichtungen sollen erst in einem zweiten Schritt folgen.
 
4 Frankreich
In Frankreich sind aktualisierte FAQ rund um die geplante Einführung der E-Rechnungspflicht erschienen. Weiterhin wurde bestätigt, dass alle betroffenen Steuerpflichtigen ab September 2026 zum E-Rechnungsempfang bereit sein müssen. Ausgangsseitig soll die E-Rechnungstellung stufenweise ab September 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab September 2027 für kleine Unternehmen eingeführt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Einführung um weitere drei Monate nach hinten zu verlagern. Frankreich will zeitgleich mit der E-Rechnungspflicht auch eine Reporting-Verpflichtung an den Fiskus (im Y-Modell) einführen.
 
5 Polen
In Polen war ursprünglich für Juli 2024 die Einführung der B2B-E-Rechnungspflicht mit Reporting-Verpflichtung (im V-Modell) geplant. Eine Testphase läuft bereits seit Längerem. Just gab nun das Finanzministerium bekannt, dass der Einführungszeitpunkt in Polen erneut verschoben wird. Es sollen eine weitere externe Prüfung der (IT-)Systeme und eine öffentliche Konsultation stattfinden. Wann die E-Rechnungspflicht (inkl. Reporting) in Polen nun tatsächlich beginnen soll, ist noch unklar. Gerüchte sprechen von einem Starttermin im Januar 2025. Auch eine gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße wäre denkbar.
 
6 Rumänien
Rumänien hat zum 01.01.2024 ein Reporting für inländische Leistungen nahezu in Echtzeit (digitale Meldung von Rechnungen im XML-Format binnen 5 Arbeitstagen) eingeführt und damit einen ersten Schritt hin zu einer E-Rechnungspflicht getan. Dabei wurde zuletzt die Schonfrist für Geldbußen ausgeweitet. Unternehmen müssen erst ab Juli 2024 mit der Festsetzung von Strafen rechnen. Zu diesem Zeitpunkt tritt dann die B2B-E-Rechnungspflicht für inländische Lieferungen in Kraft. Während das Reporting auch für Unternehmen, die lediglich eine umsatzsteuerliche Registrierung in Rumänien besitzen, verpflichtend ist, sollen zum Ausstellen von E-Rechnungen nur in Rumänien ansässige Unternehmen verpflichtet sein. 
 
7 Spanien
In Spanien sorgen ebenfalls technische Probleme für Verzögerungen bei der Einführung der B2B-E-Rechnungspflicht. Zudem hat die Regierung den Gesetzgebungsprozess nun nicht auf die aktuelle Agenda geschrieben. Eine Einführung zu Beginn 2025, wie zunächst geplant, ist daher wohl vom Tisch. Den Unternehmen soll weiterhin mindestens eine 12-monatige Vorlaufzeit gewährt werden. Mit dem Start der E-Rechnungspflicht ist daher nicht vor Sommer 2025 zu rechnen. Auch in Spanien soll es eine stufenweise Einführung geben. Große Unternehmen haben als Erste eine E-Rechnungspflicht zu erwarten, alle anderen Unternehmen dann wohl ein Jahr später.
 
Ansprechpartner:
 
 
Ronny Langer
Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
 
Stand: 23.01.2024