Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Kein Vergnügen bleibt unversteuert. Das gilt auch für die anstehende Fußball-EM 2024. Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Fußball-EM müssen umsatzsteuerlich zutreffend eingeordnet werden, damit das erhoffte Sommermärchen in Deutschland nicht zum Umsatzsteuer-Albtraum wird.
mehr
Praxisrelevante und positive Entwicklungen: In Anlehnung an die aktuelle EuGH- und BFH-Rechtsprechung äußert sich die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 17.05.2024 sowohl zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen als auch zur Dokumentation sowie der Dokumentationsfrist der Zuordnungsentscheidung. Demnach können der Finanzbehörde notfalls auch noch nach Ablauf der Dokumentationsfrist (Regelabgabefrist für Steuererklärungen) innerhalb dieser vorliegende nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte mitgeteilt werden. Grundsätzlich bleibt es jedoch bei der klaren Empfehlung: Die Zuordnungsentscheidung sollte innerhalb der Frist schriftlich gegenüber der Finanzverwaltung dokumentiert werden.
mehr
Der BFH hat in seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 22.11.2023 entschieden, dass – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – auch bei „gebrochener“ Versendung ein Reihengeschäft vorliegt. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2019, müsste aber auch darüber hinaus für die aktuelle Rechtslage analog anwendbar sein. Unternehmen sind sicher gut beraten, sich weiterhin an UStG und UStAE zu orientieren. Im Streitfall können die Feststellungen des BFH aber sehr hilfreich sein.
mehr

Seiten