Der BFH hat in seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 22.11.2023 entschieden, dass – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – auch bei „gebrochener“ Versendung ein Reihengeschäft vorliegt. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2019, müsste aber auch darüber hinaus für die aktuelle Rechtslage analog anwendbar sein. Unternehmen sind sicher gut beraten, sich weiterhin an UStG und UStAE zu orientieren. Im Streitfall können die Feststellungen des BFH aber sehr hilfreich sein.
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