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Nach Ansicht des EuGH in der Rs. Luxury Trust Automobil (Rs. C-247/21) setzt die Dreiecksgeschäftsregelung zwingend voraus, dass der Zwischenerwerber in seiner Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hinweist. Damit verlässt der EuGH den eingeschlagenen Pfad, Rechnungsangaben lediglich formelle Bedeutung beizumessen. „Missglückte“ Dreiecksgeschäfte sind nicht rückwirkend heilbar. Deutsche Finanzgerichte hatten diese Frage zuletzt uneinheitlich beantwortet. Nicht endgültig geklärt ist, ob Dreiecksgeschäfte zumindest nachträglich möglich sind – wenn auch ohne Rückwirkung. Die nächsten Vorlageverfahren sind damit vorprogrammiert.
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Der BFH äußert sich zu der Frage, wie umfangreich eine menschliche Beteiligung sein muss, um einer elektronisch erbrachten Dienstleistung entgegenzustehen. Im konkreten Fall einer Zweitlotterie verneinte der BFH eine elektronisch erbrachte Dienstleistung, da er die menschliche Beteiligung im Rahmen der Gewinnermittlung und -auszahlung als nicht nur unerheblich ansah. Das BFH-Urteil hat neben der Zweitlotterie auch für andere Online-Angebote große Praxisrelevanz.
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Die Europäische Kommission hat am 08.12.2022 einen Richtlinienentwurf für die Initiative „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht. Er soll unter anderem die Mehrwertsteuer-Meldepflichten modernisieren und die Verwendung elektronischer Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen vorschreiben. Mit der Implementierung digitaler Meldepflichten (DMP) möchte die Kommission ein transaktionsbasiertes Deklarationssystem einführen, dass die veralteten Zusammenfassenden Meldungen ersetzen und den Mitgliedstaaten Informationen nahezu in Echtzeit liefern soll. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung soll die Grundlage für die DMP bilden.
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