Umsatzsteuer Newsletter

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Am 16.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 mit einigen umsatzsteuerlichen Änderungen beschlossen. Im KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 58│2022 hatten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Neuerungen gegeben. Nun werfen wir einen genaueren Blick auf die Änderungen in § 4 Nr. 1 Buchstabe b) UStG. Darin geht es um die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Gesetzesbegründung enthält hierzu interessante Details. Und wir beschäftigen uns in diesem Zusammenhang auch mit der Änderung in § 18 Abs. 9 UStG, mit der das Vorsteuervergütungsverfahren eingeschränkt wird.
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Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht auf den Weg gebracht. Wir geben Ihnen einen stichpunktartigen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Personen, die Umsatzsteuer in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen haben (§ 14c UStG / Art. 203 MwStSystRL), können nun teilweise leichter einen Erstattungsanspruch ggü. ihrem Finanzamt geltend machen. Bisher musste der Rechnungsaussteller dafür die in § 14c UStG vorgesehenen Korrekturhandlungen vornehmen (u.a. Rechnungskorrektur). Abweichend davon hat der EuGH jetzt entschieden, dass es in manchen Fällen auf eine Korrekturhandlung nicht ankommt. Dazu muss feststehen, dass die ausgestellte Rechnung keine Gefahr des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger begründet, weil dieser z.B. Endverbraucher ist. Rechnungsaussteller können sich die Aussagen des EuGH zunutze machen.
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