Umsatzsteuer Newsletter

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Mit Schreiben vom 14.12.2022 reagiert das BMF auf die jüngste Rechtsprechung von BFH und EuGH zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen und Ratenzahlungen. Das BMF folgt der Entscheidung des BFH. Damit entsteht auch bei vereinbarter Ratenzahlung die Umsatzsteuer bereits vollumfänglich mit Ausführung der Leistung. Unternehmer, die die Steuerentstehung beeinflussen wollen, müssten über alternative Gestaltungsmöglichkeiten nachdenken.
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Umsatzsteuer Newsletter 06/2023
Das BMF will die umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen zum Umfang des Vorsteuerabzugs bei Forschungseinrichtungen einheitlich regeln. Dazu erschien am 27.01.2023 ein BMF-Schreiben. Die Finanzverwaltung nimmt darin eine sehr großzügige Haltung ein. Universitäten, Fachhochschulen und auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können den Vorsteuerabzug in einem viel höheren Maß beanspruchen als bisher. Und dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit. Die Empfehlung lautet daher: Prüfen Sie die mögliche Finanzquelle!
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Für Photovoltaikanlagen gilt ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 UStG ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 %. Die nach dem Gesetzeswortlaut dazu erforderlichen Voraussetzungen lassen jedoch einen immensen Auslegungsspielraum. Daher breitete sich in der Praxis langsam die Angst aus, dass die Unternehmer später 19 % Umsatzsteuer würden nachzahlen müssen, die sie bei den Kunden zivilrechtlich und wirtschaftlich wohl gar nicht mehr nachfordern könnten. Deshalb wurde das BMF-Schreiben zu diesem Thema mit großem Interesse erwartet. Der Entwurf ist jetzt veröffentlicht.
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