Für Photovoltaikanlagen gilt ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 UStG ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 %. Die nach dem Gesetzeswortlaut dazu erforderlichen Voraussetzungen lassen jedoch einen immensen Auslegungsspielraum. Daher breitete sich in der Praxis langsam die Angst aus, dass die Unternehmer später 19 % Umsatzsteuer würden nachzahlen müssen, die sie bei den Kunden zivilrechtlich und wirtschaftlich wohl gar nicht mehr nachfordern könnten. Deshalb wurde das BMF-Schreiben zu diesem Thema mit großem Interesse erwartet. Der Entwurf ist jetzt veröffentlicht.
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