Der vom Mobilfunkunternehmen an den Vermittler gezahlte Gerätebonus kann ein Entgelt von dritter Seite für die Abgabe eines Mobilfunkgerätes darstellen. So hatte der BFH bereits in seinem Urteil „Gratis-Handy“ im Jahr 2013 entschieden und die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen. Mit Schreiben vom 23.01.2024 stellt das BMF nun klar, dass eine vertragliche Entkopplung einem Entgelt von dritter Seite entgegensteht.
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