Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.06.2022 wurden die Steuererklärungsfristen erneut verlängert. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 kann in steuerlich beratenen Fällen jetzt noch bis zum 31.08.2022 abgegeben werden.
Auch für die nächsten Jahre gelten veränderte Abgabefristen. Der Gesetzgeber will damit Erleichterungen für Unternehmen und Berater schaffen, die aufgrund der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der Grundsteuerreform mit enormen zusätzlichen Belastungen zu kämpfen haben. In unserem KMLZ Umsatzsteuer Newsletter geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die nun geltenden Fristen.
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