Umsatzsteuer Newsletter

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Aufgrund der jüngsten geopolitischen Entwicklungen und der damit einhergehenden Lieferengpässe stehen Wertschöpfungsketten und Lieferwege auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund werden u. a. auch Produktionen in andere Länder verlagert, ob nun eigene oder die von Subunternehmern (Lohnveredlung / verlängerte Werkbank). Bei der Beurteilung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen sollten die Kunden-Werkzeuge nicht vergessen werden. Die praktische Abwicklung von Werkzeug-Einkäufen und Verkäufen ist sehr oft eine Herausforderung. Aber auch die Verlagerung der Werkzeuge kann umsatzsteuerlich relevant sein.
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Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.06.2022 wurden die Steuererklärungsfristen erneut verlängert. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 kann in steuerlich beratenen Fällen jetzt noch bis zum 31.08.2022 abgegeben werden. Auch für die nächsten Jahre gelten veränderte Abgabefristen. Der Gesetzgeber will damit Erleichterungen für Unternehmen und Berater schaffen, die aufgrund der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der Grundsteuerreform mit enormen zusätzlichen Belastungen zu kämpfen haben. In unserem KMLZ Umsatzsteuer Newsletter geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die nun geltenden Fristen.
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Im Stadion können Besucher die Bratwurst und das Getränk zum Teil nicht mit Bargeld, sondern nur mit einer „Stadion-Zahlungskarte“ bezahlen. Wie aber ist das vom Besucher für die Zahlungskarte zu entrichtende Pfand umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH jetzt grundlegende Überlegungen zum Leistungsaustausch und der Steuerbefreiung von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr im Zusammenhang mit derartigen Pfandbeträgen angestellt.
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