Seit Kurzem liegt ein Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz 2026 vor. Umsatzsteuerrechtlich ist darin insbesondere die Neuregelung zur Organschaft interessant: Es soll einen neuen § 2c UStG geben. Darin ist geregelt, dass Personengesellschaften Organgesellschaft sein können. Wichtiger noch: Die Abgabe einer Erklärung zur Organschaft wird weitere Voraussetzung der Organschaft sein (sog. Erklärungsverfahren). Hierzu soll auch die UStDV ergänzt werden. Für den Fall einer falschen Erklärung einer Organschaft enthält § 2c UStG neue verfahrensrechtliche Bestimmungen und eine Haftungsnorm.
Die Bundesregierung plant die Anhebung der Steuersätze zum 01.01.2027. Die Formel lautet „21–10–0“, was nichts anderes bedeutet, als dass der Regelsteuersatz auf 21 % und der ermäßigte Steuersatz auf 10 % steigen soll. Und damit die Steuererhöhung die „kleinen Leute“ nicht zu hart trifft, will man Lebensmittel mit dem sog. Nullsteuersatz belegen.
Der U.S. Court of International Trade (CIT) hatte die auf der Grundlage des IEEPA eingeführten Zölle für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung war zuletzt vom U.S. Supreme Court bestätigt worden. Nun stellt der CIT auch die nach sec. 122 des Trade Act eingeführten Zölle in Frage. Zwei von drei Richtern waren der Meinung, dass ein Handelsbilanzdefizit nicht ausreichend sei, um die Voraussetzungen für die Einführung der Zölle zu erfüllen.
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