Zum 01.01.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Umsatzsteuer- und zollrechtlich gelten während der Übergangsfrist noch die EU-Regelungen. Nach aktuellem Stand endet die Übergangsfrist zum 31.12.2020. Versandhändler, die ab 01.01.2021 dorthin B2C-Lieferungen tätigen wollen, müssen sich eigentlich vorbereiten. Es ist aber noch lange nicht alles klar. Unabhängig davon, ob das Vereinigte Königreich die EU mit oder ohne Deal verlässt, lassen sich jedoch bereits einige Informationen konkretisieren. Was bereits getan werden kann, stellen wir Ihnen im neuen KMLZ Umsatzsteuer Newsletter vor.
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