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Umsatzsteuer Newsletter 26/2025
Es gab im Ausland in letzter Zeit folgende Entwicklungen: +++ Belgien konkretisiert Regelungen für E-Rechnungen +++ Litauen passt ermäßigte Steuersätze an +++ Polen incentiviert freiwillige und frühzeitige Korrekturen +++ Rumänien erhöht sehr kurzfristig Steuersätze +++
Das BMF hat am 01.07.2025 ein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen veröffentlicht. Darin konkretisiert das BMF erneut die Vorgaben zur Missbrauchsrechtsprechung des EuGH – hauptsächlich in struktureller Hinsicht und ohne wesentliche praktische Auswirkungen. Konkrete Änderungen ergeben sich lediglich für den Nachweis der Steuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Die Entwicklungen im Bereich des nichtkommerziellen Reiseverkehrs sind jedoch nicht besonders zufriedenstellend, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten.
Bei Verstößen gegen Zollvorschriften entstehen nicht automatisch Einfuhrabgaben. Wenn die materiellen Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr vorliegen, kann ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften unbeachtlich sein. Dies gilt erst recht für die Einfuhrumsatzsteuer, wie eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt. Die Entscheidung beleuchtet auch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem europäischen Zoll- und dem Mehrwertsteuersystem.
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