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Die Große Koalition hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern soll. Im Rahmen dessen sollen die Umsatzsteuersätze ab 1. Juli für sechs Monate von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Zudem soll die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer um 10 Tage verlängert werden. Die Steuersatzsenkung ist vielleicht primär nur ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Es mag nun zwar eine Kaufprämie für alle möglichen Waren geben und nicht nur für Autos. Der Verwaltungsaufwand, insbesondere die erforderlichen Änderungen in den IT-Systemen für diesen kurzen Zeitraum, wird aber bei den meisten Unternehmen beachtlich sein. In Anbetracht von Kurzarbeit und Urlaubssaison wird die Umsetzung sicher zur Herausforderung. Es wird auch interessant zu beobachten sein, ob sich das Gesetzgebungsverfahren, ein (zu erhoffendes) BMF-Schreiben und die Änderung der Vordrucke und Systeme auf Seiten der Verwaltung in der Kürze der Zeit überhaupt realisieren lassen.
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Feste Niederlassungen und ihre rechtlichen Voraussetzungen bleiben ein Dauerbrenner für Vorlagefragen an den EuGH. Ob und wann eine feste Niederlassung vorliegt, ist in der Praxis oft nicht leicht zu ermitteln. In vergangenen Entscheidungen hatte sich der EuGH bereits mit der Frage beschäftigt, ob auch eine Tochtergesellschaft die feste Niederlassung ihrer ausländischen Muttergesellschaft begründen kann (C-260/95 – Rs. DFDS, C-318/111 – Rs. Daimler AG). In der aktuellen Rechtssache Dong Yang (C-547/18) musste sich der EuGH mit dieser Frage erneut auseinandersetzen.
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Der Gesetzgeber beabsichtigt im Wege des Corona-Steuerhilfegesetzes die umsatzsteuerpolitische Entlastung des Gaststättengewerbes und der öffentlichen Hand. Hierzu soll auf in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt werden. Die Übergangsfrist des § 27 Abs. 22 UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Anwendung des § 2b UStG wird um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert.
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