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Wie bereits der EuGH (Urt. v. 07.03.2013, Rs. C-275/11 – Rs. GfBk) sieht nun auch der BFH in seiner Nachfolgeentscheidung v. 11.04.2013, V R 51/10, Beratungsleistungen in Form von Anlageempfehlungen an Kapitalanlagelagegesellschaften (KAG) als umsatzsteuerfrei an. Berater, die KAG beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, profitieren von diesen Urteilen.
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Eine GmbH kann auch bei einem unternehmerisch veranlassten strafrechtlichen Vorwurf gegen ihren Geschäftsführer keinen Vorsteuerabzug hinsichtlich dessen Strafverteidigungskosten vornehmen (BFH, Urt. v. 11.04.2013, V R 29/10). Gleiches gilt für den Einzelunternehmer. Unschädlich für den Vorsteuerabzug ist es nur, wenn sich das Verfahren gleichzeitig auch gegen das Unternehmen richtet.
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Umsatzsteuer Newsletter 18/2013
Der EU-Rat hat am 21.06.2013 die Neufassung der EU-Verordnung 282/2011 beschlossen. Der größte Teil betrifft die Bestimmungen über den Ort der Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die mit Wirkung zum 01.01.2015 geändert werden. Es wurden aber auch Änderungen bezüglich grundstücksbezogener Leistungen vorgenommen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen Auslegungsregeln vertraut machen, denn die EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Es bedarf keines weiteren Umsetzungsaktes.
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