Auch beim Weiterverkauf von Hotelkontingenten findet die Margenbesteuerung Anwendung. Was bereits nach dem EuGH-Urteil in der Rs. Alpenchalets Resorts auf der Hand lag, bestätigte der EuGH in seinem Urteil vom 29.06.2023 nun ausdrücklich. Einziger Ausweg für Unternehmen, die Hotelzimmer ein- und verkaufen, um die Margenbesteuerung zu vermeiden, ist die Umstellung auf ein Vermittlungsmodell.
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