Umsatzsteuer Newsletter

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Gemäß dem Referentenentwurf des JStG 2024 sollen Veranstaltungsleistungen nicht mehr am Veranstaltungsort zu besteuern sein, wenn die Teilnahme nur virtuell erfolgt. Im Fall einer virtuellen Teilnahme soll sich der Ort der Leistung nach dem Sitz (B2B-Fall) bzw. dem Ansässigkeits-, Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort (B2C-Fall) des Teilnehmers richten. Darauf müssen sich Veranstalter einrichten und die notwendigen Informationen bei den Teilnehmern erfragen.
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Die Nichtanwendungsfrist für die Neuregelung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand wird zum dritten Mal um weitere zwei Jahre verlängert. Dadurch ergibt sich ein komfortabler Übergangszeitraum von elf Jahren für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Erfreulich ist zudem, dass im geplanten Jahressteuergesetz 2024 die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen komplett neu geregelt wird und auch der Sport bei den Steuerbefreiungen eine Aufwertung erfährt.
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Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht. Im Bereich der Umsatzsteuer sind umfangreiche Änderungen vorgesehen. Während der nächsten Tage wollen wir in einer kleinen Serie einzelne Themenbereich aufgreifen und beleuchten. In diesem Newsletter geben wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick über die vorgesehenen Änderungen.
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