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Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2012 (Az. XI R 8/11) entschieden, dass die Steuerbefreiung bei EU-Exporten nicht zur Anwendung kommt, wenn der Hinweis auf das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in der Rechnung fehlt.
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Der EuGH hat mit Urteil v. 21.02.2013, Rs. C-18/12 – Zamberk, Eintrittskarten zu Schwimmbädern und Aquaparks von der Mehrwertsteuer frei gestellt. Das Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das deutsche Recht. Es eröffnet Gestaltungsspielräume für die Zukunft und unter Umständen auch für die Vergangenheit.
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Der EuGH hat am 31.01.2013 zwei weitere Urteile zur Frage des Gutglaubensschutzes beim Vorsteuerabzug gefällt. Der Leistungsempfänger hat danach grds. auch dann ein Recht zum Vorsteuerabzug, wenn die Finanzbehörde davon ausgeht, dass der Leistende einen Umsatz tatsächlich nicht bewirkt hat. Will die Finanzbehörde den Vorsteuerabzug versagen, muss sie auch in solchen Fällen nachweisen, dass der Leistungsempfänger von einem Umsatzsteuerbetrug wusste oder wissen musste.
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