Umsatzsteuer Newsletter

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In der Rs. Larentia + Minerva hatte der BFH versucht, den Vorsteuerabzug für Funktionsholdings zu beschränken, indem er einen nichtwirtschaftlichen Bereich annahm. Dem hatte der EuGH eine Absage erteilt. Der BFH unternimmt nun erneut den Versuch, einer Funktionsholding einen nichtwirtschaftlichen Bereich zuzuschreiben. Für den dem Urteil zugrunde liegenden Einzelsachverhalt ist der BFH wohl zum richtigen Ergebnis gekommen. Der BFH konnte aber nur deshalb von einem nichtwirtschaftlichen Bereich ausgehen, weil der Sachverhalt dürftig und die Argumentation der Klägerin unglücklich war. Die Feststellungen des BFH sind daher mit Vorsicht zu betrachten und dürfen nicht verallgemeinert werden. Betroffene Unternehmen sollten jedoch entsprechend vorsorgen und ausreichend Dokumentation schaffen.
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Wird Berichtigungsbedarf in der Praxis erkannt, so ist die Verunsicherung groß: Soll eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO abgegeben werden, oder reicht eine einfache Berichtigung nach § 153 AO? Hier waren etliche Fragen offen und die Irritationen in der Praxis beträchtlich. Das BMF hat nun vieles im Anwendungserlass zur AO klargestellt. Die Botschaft des BMF: Wer ein innerbetriebliches Kontrollsystem in seinem Unternehmen eingerichtet hat, ist zukünftig besser gestellt. Ein solches System wird als Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes gewertet. Berichtigungen können dann nach § 153 AO erfolgen.
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Umsatzsteuer Newsletter 14/2016
Die Rückabwicklung der Bauträgerfälle ist durch den Beschluss des BFH v. 27.01.2016 ins Stocken geraten. Danach ist für die Steuerfestsetzung beim Leistenden und für den Erstattungsanspruch des Bauträgers der Zeitpunkt entscheidend, in dem der Bauträger den Umsatzsteuerbetrag an den Bauleistenden bezahlt. Damit wäre den Bauträgern der Zinsvorteil gem. § 233a AO genommen. Die Finanzbehörden haben bis zur weiteren Klärung Auszahlungen an Bauträger gestoppt. Das FG Münster wendet sich in einem aktuellen Urteil gegen die Sicht des BFH. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig.
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