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Lange Zeit war unklar, wie die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften an die Verlage (sog. Verlegeranteil) umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Das neue BMF-Schreiben vom 14.10.2021 bringt nun Klarheit. Zwischen Verwertungsgesellschaften und Verlegern kann unter bestimmten Voraussetzungen ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegen.
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Der EuGH versagt in der Rs. Dubrovin & Tröger GbR – Aquatics (C-373/19) die Steuerbefreiung für Schwimmunterricht und bestätigt damit seine aktualisierte Definition von „Schul- und Hochschulunterricht“. Nach diesen Maßstäben ist der Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen für Bildungsleistungen erheblich eingeschränkt. Ein Teil der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird in naher Zukunft wohl überholt sein. Alle Bildungsanbieter sind von der Entscheidung betroffen und sollten die umsatzsteuerliche Würdigung ihrer Kurse und Veranstaltungen hinterfragen.
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Mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur ist in der Praxis eine Reihe von umsatzsteuerlichen Problemen verbunden. Der Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission hat sich jetzt erneut mit diesem Thema auseinandergesetzt. Viele praxisrelevante Fragen (z.B. zu Tankkarten oder zur kostenlosen Abgabe von Strom im Einzelhandel) bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet, so dass in vielen Anwendungsbereichen nach wie vor Rechtsunsicherheit besteht.
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