Mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur ist in der Praxis eine Reihe von umsatzsteuerlichen Problemen verbunden. Der Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission hat sich jetzt erneut mit diesem Thema auseinandergesetzt. Viele praxisrelevante Fragen (z.B. zu Tankkarten oder zur kostenlosen Abgabe von Strom im Einzelhandel) bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet, so dass in vielen Anwendungsbereichen nach wie vor Rechtsunsicherheit besteht.
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