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Der EuGH hat sich in der Rechtssache Adient (C-533/22) erneut mit den Kriterien zur Bestimmung fester Niederlassungen beschäftigt. Im Kern ging es (wieder) um die Klärung der Frage, ob und wann eine Konzerngesellschaft als feste Niederlassung einer anderen Konzerngesellschaft zu betrachten ist. Die Ausführungen des EuGH sind erfreulich klar und sollten Unternehmen bei der Identifizierung fester Niederlassungen in Konzernstrukturen helfen können.
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Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 2b UStG geraten viele Körperschaften des öffentlichen Rechts schneller und häufiger in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer. Damit geht auch oft die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einher. Es ist gut und wichtig, dass die Finanzverwaltung den Rechtsanwendern nunmehr in einem BMF-Schreiben administrative Erleichterung für den Vorsteuerabzug und die Vorsteuerberichtigung an die Hand gibt.
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Der BFH gibt dem EuGH die Möglichkeit, das nationale Aufteilungsgebot für Beherbergungsumsätze zu Fall zu bringen. Damit könnte das Durchhaltevermögen der Hotelbranche bald belohnt werden. Betroffene Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um ggf. rückwirkend von einer Rechtsänderung zu profitieren.
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