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Zuletzt präzisierten EuGH und BFH die Steuerbarkeit von erfolgsabhängigen Zahlungen bei der Teilnahme an Wettbewerben. In einem aktuellen Beschluss des BFH vom 25.07.2018 (Az. XI B 103/17) wird diese neuere Rechtsprechung bekräftigt. Besteht demnach neben einer erfolgsabhängig vergüteten Tätigkeit eine weitere, sichere Aktivität, führt Letztere nicht zur Steuerbarkeit der Erfolgsvergütung. Es ist genau zu prüfen, für welche Tätigkeit erfolgsabhängig gezahlt wird und zu welchem Zeitpunkt Unsicherheit über die Zahlung besteht. Ist zum Leistungszeitpunkt ungewiss, ob ein Entgelt gezahlt wird, liegt kein steuerbarer Umsatz vor.
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Umsatzsteuer Newsletter 09/2019
Der BFH hat eine bahnbrechende Entscheidung zur Bruchteilsgemeinschaft gefällt: Die Bruchteilsgemeinschaft gibt es umsatzsteuerrechtlich nicht mehr. Das Mysterium Bruchteilsgemeinschaft lebt damit weiter. Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Praxis hat und warum es sich rächt, wenn die Finanzverwaltung Entscheidungen des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt, erfahren Sie in dem Newsletter.
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Das Bundesministerium der Finanzen nimmt umfassend Stellung zu den neuen Haftungsregelungen der Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Leider bleibt eine Reihe praktischer Fragen, die für die Marktplatzbetreiber relevant sind, dabei unbeantwortet.
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