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Auf Vorlage des BFH hat der EuGH sein zweites Urteil zur Anwendung der noch recht jungen Gutscheinregelungen veröffentlicht (EuGH, Urt. v. 18.04.2024 – Rs. C-68/23 – Finanzamt O). Während das Urteil die Voraussetzungen zur Einordnung als Einzweck-Gutschein klarstellt, verbleiben erhebliche Unsicherheiten bei der Frage, wo die Übertragung des Einzweck-Gutscheins zwischen Unternehmern zu versteuern ist.
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In der ab dem 01.04.2024 geltenden Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) passt das BMF die GoBD an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an. Unternehmer sind einmal mehr gefragt, eine Verfahrensdokumentation vorzuhalten und ihre Verfahrensdokumentation an die technischen Vorgaben anzupassen. Die Überprüfung der technischen Anforderungen bietet Unternehmen gleichermaßen Gelegenheit, automatisierte Kontrollen im Rahmen ihres TCMS zu implementieren bzw. auszubauen, um GoBD-konform auf eine Betriebsprüfung vorbereitet zu sein.
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Der Referentenentwurf zum JStG 2024 enthält Änderungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Auf-grund der Erfahrungen bei Abgabe der ersten Meldung zum 31.03.2024 hatte die Plattformwirtschaft auf Gesetzesänderungen gehofft, die den praktischen Erfordernissen gerecht werden. Diese Hoffnung erfüllt der Referentenentwurf nach dem aktuellen Stand nicht.
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